Handy in der Hand, Risiken im Blick
Ein besonderes Problem sieht der Beamte bei der App BeReal – sie fordert den Nutzer einmal am Tag dazu auf, zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Bild zu machen. Möglicherweise sei man aber eben gerade in diesem Moment nicht alleine. „Wenn ich jetzt ein Selfie mache, seid ihr da auch alle mit drauf“, erklärt der Polizist. Und ohne Zustimmung darf niemand ein Foto von einer anderen Person veröffentlichen. „Man kann sich nicht rausreden aus dieser App“, betont Remmert.
Nicht rausreden können sich die Schüler eigentlich auch aus den Nutzungsbedingungen von WhatsApp: Die sehen nämlich ein Mindestalter von 16 Jahren vor – die Siebtklässler sind alle noch klar darunter.
Mobbing, auch wenn es kein Straftatbestand sei, bestehe oft aus Handlungen, die juristisch verfolgt werden können – zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Nachstellung oder auch Körperverletzung. Das gelte auch, wenn das Opfer „an der Seele“ geschädigt werde.
Interessant ist auch die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ – wer in der Schule Aufnahmen in Toilette, Umkleiden und sogar dem Klassenraum macht und sie ohne Erlaubnis veröffentlicht, muss mit Konsequenzen rechnen – und das gelte auch schon für Siebenjährige. Strafmündig ist ein Jugendlicher erst ab 14 Jahren, zivilrechtlich können aber auch deutlich jüngere Kinder belangt werden.
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