Karlsruhe (dpa) - Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen – Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende – müssen die Abgabe also weiter zahlen.
Der künftigen Bundesregierung dürfte nun angesichts...
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